Leider hat uns das Land mit der
Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten
aufgrund der Corona-Pandemie
(Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
und der Neufassung des
§ 2
Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr
untersagt:
1. ….
5.Freizeitparks….
uns wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Die Geisterbahn war schon in Planung und unser ganz eigener Freizeitpark sollte eröffnet werden.
Naja, so ist es sozusagen beim Hüpf-Turm geblieben.
Den haben wir uns aber nicht nehmen lassen.
Er steht jetzt bei uns in der Turnhalle und wurde von den Mitarbeitenden ausgiebig getestet und für „Gut“ 👍befunden.
So können jetzt die Gruppen unter sich mal ein bisschen Abwechselung erleben und sich ordentlich ausHÜPFEN.
Großer Dank gilt unserem Kooperationspartner spectrum e.V. – Arbeit für Menschen mit Behinderung aus Marburg, welche uns die Hüpfburg ausgeliehen haben.
In diesem Sinne: Nur gemeinsam kommen wir gut durch die Pandemie.